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Wussten Sie,
dass …
... Heilwasser in Deutschland
rechtlich als Arzneimittel gilt?
Es benötigt eine amtliche Zulassung, die
nur erteilt wird, wenn eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung
wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Mineralwasser hingegen unterliegt dem
Lebensmittelrecht.
… ein Wasser nur dann
als Heilwasser bezeichnet werden darf, wenn
es Mindestmengen an
Mineralstoffen enthält?
Dazu zählen mind. 250 mg/l
Calcium, 100 mg/l Magnesium,
1.200 mg/l Sulfat, 1.300 mg/l
Hydrogencarbonat, 1 mg/l Fluorid
sowie 1.000 mg/l Kohlensäure
(CO2 in der Quelle).
… Hydrogencarbonat
im Heilwasser wie ein
natürliches Antazidum
wirkt?
Es puffert überschüssige Säuren
und hilft bei Magenproblemen
oder Übersäuerung.
… ein Mensch zu
rund 0,25 % aus
Schwefel besteht?
Schwefel ist ein lebenswichtiger Baustein im
Körper, unter anderem
als „Schmiermittel“ in
Gelenken. Deshalb werden
Schwefeltrinkkuren traditionell bei Erkrankungen
des Bewegungsapparates
eingesetzt.
… die im Heilwasser enthaltene
Kohlensäure nicht nur prickelt,
sondern auch die Gefäße erweitert
und die Durchblutung fördert?
Deshalb fühlen sich Kohlensäurebäder angenehm
belebend und gleichzeitig entspannend an.
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